Freitag, 29. Juni 2012

Bundestag beschließt das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz



Der Deutsche Bundestag hat heute (29. Juni 2012) das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz in 2./3. Lesung beschlossen. 

Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: „Zum ersten Mal erhalten Menschen mit Demenz, die bisher kaum oder gar nicht berücksichtigt wurden, Leistungen der Pflegeversicherung. Angehörige und Pflegebedürftige haben in Zukunft mehr Wahlfreiheiten, um die Pflege an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen. So können sie Zeitkontingente mit ambulanten Diensten vereinbaren. Außerdem stärken wir neue Wohnformen, damit die Menschen so lange wie möglich in ihrem häuslichen Umfeld bleiben können und nicht ins Heim gehen müssen. Mehr Transparenz und Service der Pflegekassen sind weitere Verbesserungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Mit dem Aufbau einer staatlich geförderten privaten Pflegevorsorge wird die Absicherung für den Pflegefall gestärkt.“

Maßnahmen des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes im Überblick

Die pflegerische Versorgung wird weiterentwickelt. Die Leistungen der Pflegeversicherung werden bedarfsgerechter auf die besonderen Bedürfnisse demenziell erkrankter Menschen ausgerichtet. 

Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz hat zudem das Ziel, dass pflegebedürftige Menschen mehr Chancen für ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben bekommen und soweit wie möglich am gesellschaftlichen Leben teilhaben. 

Die Finanzierung der Pflegeversicherung wird zukunftssicher und generationengerecht weiterentwickelt. 

Das bedeutet im Einzelnen:

• Die ambulante Versorgung Demenzkranker wird deutlich verbessert. Im Vorgriff auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff bieten ambulante Pflegedienste künftig neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung auch gezielt Betreuungsleistungen an. Auch Pflegebedürftige, die nicht an Demenz erkrankt sind, können auf sie ausgerichtete Betreuungs-leistungen als Sachleistungen in Anspruch nehmen.

• Zugleich wird es ab 2013 in der ambulanten Versorgung auch höhere Leistungen für Demenzkranke geben.

In der Stufe 0 erhalten Demenzkranke neben den heute schon beziehbaren 100 bzw. 200 Euro für zusätzliche Betreuungsleistungen erstmals Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. In den Pflegestufen 1 und 2 wird der bisherige Betrag aufgestockt.

Menschen ohne Pflegestufe (Pflegestufe 0) erhalten monatlich ein Pflegegeld von 120 Euro oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 Euro.

Pflegebedürftige in Pflegestufe I erhalten ein um 70 Euro höheres Pflegegeld von 305 Euro oder um 215 Euro höhere Pflegesachleistungen bis zu 665 Euro.

Pflegebedürftige in Pflegestufe II erhalten ein um 85 Euro höheres Pflegegeld von 525 Euro oder um 150 Euro höhere Pflegesachleistungen von bis zu 1.250 Euro.

• Flexibilisierung der Leistungsinanspruchnahme: Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können neben den heutigen verrichtungsbezogenen Leistungskomplexen auch bestimmte Zeitvolumen für die Pflege wählen. Sie können dann zusammen mit den Pflegediensten entscheiden, welche Leistungen in diesem Zeitkontingent erbracht werden sollen. 

• In einem Modellvorhaben wird geprüft, ob neben den heutigen Pflegediens-ten auch Betreuungsdienste vorgehalten werden können, die ihr Leistungs-angebot auf Demenzkranke spezialisieren.

• Künftig wird es möglich sein auch in teilstationären Pflegeeinrichtungen der Tages- und Nachtpflege zusätzliche Betreuungskräfte einzusetzen, die vollständig von der Pflegeversicherung finanziert werden. 

• Wichtig ist die Stabilisierung und Stärkung der Situation der pflegenden Angehörigen, die mit ihrem Einsatz für eine gute Betreuung der Pflegebedürftigen sorgen und manchmal mit der Situation überfordert sind. 
In der Krankenversicherung wird deshalb ausdrücklich betont, dass bei anstehenden Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen die besonderen Belange pflegender Angehöriger berücksichtigt werden. 
Sie erhalten zudem leichter die Möglichkeit, eine Auszeit zu nehmen. Künftig wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt, wenn Sie eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege für ihren Pflegebedürftigen in Anspruch nehmen. 
Zudem können auch Einrichtungen des Müttergenesungswerks oder gleichartige Einrichtungen stärker als bisher in die Versorgung pflegender Angehöriger mit Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen einbezogen werden, soweit sie dazu geeignet sind.

• Eine rentenversicherungsrechtliche Absicherung erfordert eine Mindestpflegeaufwendung von 14 Stunden pro Woche. Zum Ausgleich von Härtefällen muss dieser Pflegeaufwand zukünftig nicht allein für einen Pflegebedürftigen getätigt werden, sondern kann auch durch die Pflege von zwei oder mehr Pflegebedürftigen erreicht werden.

• Für Selbsthilfegruppen in der Pflegeversicherung werden 10 Cent pro Versicherten und Jahr, also insgesamt 8 Millionen Euro jährlich, von der Pflegeversicherung, bereitgestellt. Klargestellt wird zudem, dass auch für ehrenamtliche Unterstützung als ergänzendes Engagement bei allgemeinen Pflegeleistungen in zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen Aufwandentschädigungen gezahlt werden können.

• Um es Pflegebedürftigen zu ermöglichen, so leben zu können, wie sie das möchten, werden Wohnformen zwischen der ambulanten und stationären Betreuung zusätzlich gefördert. Unter bestimmten Umständen gibt es für solche Wohngruppen je Pflegebedürftigen 200 Euro zusätzlich, um dem höheren Organisationsaufwand gerecht werden zu können. Darüber hinaus ist ein zeitlich befristetes Initiativprogramm zur Gründung ambulanter Wohn-gruppen vorgesehen mit einer Förderung von 2.500 Euro pro Person (maximal 10.000 Euro je Wohngruppe) für notwendige Umbaumaßnahmen in der gemeinsamen Wohnung. Insgesamt steht für die Förderung eine Summe von 30 Millionen Euro zur Verfügung.

• Bereits heute gilt: Die Pflegekassen können subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt. Die Zuschüsse dürfen einen Betrag in Höhe von 2.557 Euro je Maßnahme nicht übersteigen. Bisher wurde eine Maßnahme nur einmal gefördert, auch wenn sie mehreren Pflegebedürftigen zugute kam. Künftig kann der Zuschuss bis zu viermal 2.557 Euro, also bis zu 10.228 Euro, betragen, wenn mehrere Pflegebedürftige zusammen wohnen. Dies kommt vor allem ambulant betreuten Wohngruppen für Pflegebedürftige zu Gute.

• Die Rechte der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen gegenüber Pflegekassen und Medizinischem Dienst werden gestärkt. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen wird verpflichtet, für die Medizinischen Dienste verbindliche Servicegrundsätze zu erlassen. Dieser „Verhaltenscodex“ soll sicherstellen, dass ein angemessener und respektvoller Umgang mit den Pflegebedürftigen Standard ist. Antragsteller sind zudem darauf hinzuweisen, dass sie einen Anspruch darauf haben, das MDK-Gutachten zugesandt zu bekommen. Sie erhalten zudem automatisch eine Auskunft, ob die Durchführung einer Rehabilitationsmaßnahme angezeigt ist. So soll dem so wichtigen Grundsatz „Rehabilitation vor Pflege“ Ausdruck verliehen werden.

• Zur Sicherstellung einer frühzeitigen Beratung müssen die Pflegekassen Antragstellern zukünftig einen Beratungstermin innerhalb von zwei Wochen unter Nennung eines Ansprechpartners anbieten. Die Beratung soll auf Wunsch des Versicherten in der häuslichen Umgebung oder in der Einrichtung, in der der Versicherte lebt, erfolgen. Können Pflegekassen diese Leistung zeitgerecht nicht selber erbringen, dann müssen sie ihm einen Beratungsgutschein für die Inanspruchnahme der erforderlichen Beratung durch einen anderen qualifizierten Dienstleister zur Verfügung stellen. 

• Zeitnahe Entscheidungen sind für Pflegebedürftige und Antragsteller von großer Bedeutung. Wenn innerhalb von vier Wochen keine Begutachtung erfolgt, wird die Pflegekasse deshalb verpflichtet, dem Versicherten mindestens drei Gutachter zur Auswahl zu benennen, damit es auch ohne den MDK voran gehen kann. Wenn die Pflegekassen Begutachtungsentscheidungen nicht fristgerecht treffen, dann haben sie künftig dem Antragsteller für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung 70 Euro als erste Versorgungsleistung zur Verfügung zu stellen.

• Um die medizinische Versorgung in den Pflegeheimen zu verbessern, wird dafür gesorgt, dass mehr Vereinbarungen zwischen Heimen und Ärzten bzw. Zahnärzten geschlossen werden, die auch die Zusammenarbeit mit dem Pflegepersonal regeln. Bessere finanzielle Anreizmöglichkeiten sollen dafür sorgen, dass verstärkt Haus- bzw. Heimbesuche durch den Arzt bzw. Zahnarzt erfolgen. Die Pflegeheime haben darüber zu informieren, wie die ärztliche bzw. zahnärztliche Versorgung sowie die Versorgung mit Arzneimitteln bei ihnen organisiert ist.

• Im Sinne einer besseren Beratung werden die Pflegekassen verpflichtet die Versicherten und ihre Angehörigen über die Leistungen der Pflegekassen sowie über die Leistungen und Hilfen anderer Träger, in für sie verständlicher Weise zu unterrichten.

Die Erhöhung des Beitragssatzes um 0,1 % Beitragssatzpunkte zum 1. Januar 2013 ermöglicht eine Finanzierung der Leistungsverbesserungen.

Die Förderung der privaten Pflege-Vorsorge unterstützt die Menschen dabei, für den Fall der Pflegebedürftigkeit eigenverantwortlich vorzusorgen. Die staatliche Zulage von 60 Euro im Jahr soll auch Menschen mit geringerem Einkommen den Abschluss einer Pflege-Zusatzversicherung ermöglichen. Die Versicherungs-unternehmen dürfen keinen Antragsteller aufgrund möglicher gesundheitlicher Risiken ablehnen; Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse sind nicht erlaubt, damit möglichst viele Menschen die staatliche Förderung in Anspruch nehmen können.

Daneben enthält das Gesetz wichtige Verbesserungen in anderen Bereichen. So werden die Vorschriften zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft von der Reichsversicherungsordnung (RVO) ins Fünfte Buch Sozialgesetzbuch überführt. Damit wird im Sinne einer rechtlichen Anpassung eine langjährige Forderung vor allem der Hebammenverbände umgesetzt. An einigen Stellen werden diese Regelungen im Sinne der Versicherten ergänzt. Beispielsweise können die Krankenkassen ihren Versicherten zukünftig auch im Bereich der Hebammenleistungen in ihren Satzungen ergänzende Leistungen anbieten. Auch wird der Anspruch des Säuglings auf Hebammenhilfe nun ausdrücklich im Gesetz geregelt. Darüber hinaus wird die Qualität der Leistungen und der Leistungserbringung in der gesamten Hebammenhilfe gestärkt.

Weitere Informationen unter:


Pflegereform beschlossen: Beiträge für Pflege steigen an - Deutschland - Politik - Handelsblatt

Pflegereform beschlossen: Beiträge für Pflege steigen an - Deutschland - Politik - Handelsblatt

Dienstag, 26. Juni 2012

SPD legt Konzept zur Pflegereform vor


SPD legt Konzept zur Pflegereform vor

Berlin: (hib/MPI) Die SPD-Fraktion geht mit eigenen Vorschlägen in die abschließende Beratung der schwarz-gelben Pflegereform. In einem Antrag (17/9977), der am Freitag, 29. Juni 2012, zusammen mit dem Regierungsgesetzentwurf (17/9369) auf der Tagesordnung des Bundestages steht, fordern die Abgeordneten eine Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, nach der sich „niemand schlechter, aber viele besser stellen“. 

Nach dem Willen der Sozialdemokraten soll der Anspruch pflegebedürftiger Menschen im Ersten Sozialgesetzbuch verankert werden. 

Weiterer Kernpunkt der Reform soll laut SPD-Antrag die Einführung einer Bürgerversicherung Pflege sein. Innerhalb dieser solle ein „gemeinsamer Ausgleichsmechanismus eingeführt werden, an dem alle privaten und gesetzlichen Pflegekassen teilnehmen“. 

Im Sinne des Vertrauensschutzes sollen bisher Privatversicherte eine Wahloption erhalten. Danach könnten diese unabhängig von Alter und Gesundheitszustand innerhalb eines Jahres entscheiden, ob sie in die Bürgerversicherung wechseln oder in ihren bestehenden Verträgen verbleiben wollen.

Dem Antrag zufolge soll ferner die wohnortnahe und trägerunabhängige Pflegeberatung ausgebaut werden. 

Für die Verbesserung des Wohnumfeldes zur Ermöglichung oder Erleichterung einer häuslichen Pflege soll es laut SPD mehr Geld geben: 

Der Leistungsanspruch soll von derzeit 2.557 Euro auf bis zu 5.000 Euro steigen. Um pflegenden Angehörigen eine Auszeit zu ermöglichen, will die Fraktion zudem den Anspruch auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege von derzeit 1.510 auf 3.020 Euro für acht Wochen pro Jahr verdoppeln.

Darüberhinaus streben die Abgeordneten eine angemessene und faire Bezahlung von Pflegefachkräften an. „Arbeitgeber, die das tun, müssen vor unfairer Konkurrenz durch Billigpflege mit Dumpinglöhnen geschützt werden“, heißt es im Antrag. Die SPD will auch die Ausbildung reformieren. Notwendig sei „eine generalistische Erstausbildung von Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege mit einer daran anschließenden weiterführenden Spezialisierung“, schreibt die Fraktion. Weiter heißt es, in der Pflege müsse ein Berufsaufstieg ermöglicht werden.

Pflegereform führt zu 'Stoppuhrpflege' in der Häuslichkeit | Pressemitteilung bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste



Berlin (ots) - Seit Monaten warnt der bpa (Bundesverband privater Anbieter sozialer Anbieter e. V.) vor den Konsequenzen durch das Pflege-NeuausrichtungsGesetz in der häuslichen Pflege. Jetzt befürchten auch die ersten Bundesländer steigende Sozialhilfeausgaben und zusätzliche Bürokratie. Das PNG will Flexibilisierung der Leistungen erreichen und beabsichtigt zwei nebeneinander bestehende Leistungs- und Preissysteme einzuführen - die Zeit- oder Leistungskomplexvergütung.
Für den Pflegebedürftigen wird das System undurchsichtiger. Ca. 1 Million Pflegeverträge in Deutschland müssen geändert sowie alle Vergütungs- und Leistungsvereinbarungen für die ca. 12.000 Pflegedienste neu verhandelt werden. Für die Umstellung allein entstünden laut Gesetzentwurf Bürokratiekosten von 3,6 Millionen Euro, die in keinem Verhältnis zu den gewünschten Effekten stehen. Darüber hinnaus werden die Kosten für die einzelnen Pflegebedürftigen steigen.
Im Rahmen der bisherigen Pauschalvergütung konnten die Pflegedienste die überwiegende Anzahl der Hilfebedürftigen gleichförmig, trotz Teilkaskoleistungen der Pflegeversicherung, versorgen. Die Leistungen waren für alle Pflegebedürftigen, unabhängig von deren Schweregrad und Versorgungsumfang, gleich. Zukünftig soll es eine minutengenaue Zeiterfassung geben. Damit werden die Leistungen durch die wegfallende Mischkalkulation für den Einzelnen, insbesondere für die umfänglich pflegebedürftigen Menschen, teurer. Es wird eine sozial unausgewogene Vergütungsregelung erzwungen, ohne dass die Pflegedienste dieses wollten.
"Die vorgesehene Gesetzesänderung zur Leistungsbemessung von Pflegediensten führt zwangsläufig zu deutlichen Preissteigerungen, die die Politik in Kauf nimmt", warnt Bernd Tews, Geschäftsführer des bpa und fährt fort: "Gleichzeitig bleibt völlig offen, wie Qualitätsanforderungen und Personalplanung berücksichtigt werden sollen. Zudem sind es wieder die Pflegedienste die den Pflegebedürftigen eine verwirrende und ungewollte Regelung des Gesetzgebers erklären müssen. Am Ende müssen dann diese Regelungen mit den Kostenträgern verhandelt und leistungsgerechte Vergütung vereinbart werden. Hier ist der Streit vorprogrammiert." Grundsätzlich wäre eine Flexibilisierung, die den Pflegebedürftigen Vorteile bringt und den Pflegedienst entlastet, zu begrüßen.

Ambassador Murphy on the U.S. Presidential Elections

Deutscher Bundestag: PKV fordert Änderungen beim "Pflege-Bahr" – Massive Kritik von Gewerkschaften und Sozialverbänden


Berlin 25. Juni 2012  (hib/MPI) Der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) dringt auf Änderungen bei der geplanten staatlichen Förderung einer Pflegezusatzvorsorge. Grundsätzlich begrüßte PKV-Verbandsdirektor Volker Leienbach den „Pflege-Bahr“ am Montag in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses allerdings als „Schritt in die richtige Richtung“. Dagegen lehnten Gewerkschaften, Sozialverbände und Verbraucherschützer die Pläne der Koalition zur Änderung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (17/9369) „zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung“ (PNG) strikt ab. Die Pflege-Reform steht am Freitag zur Abstimmung auf der Tagesordnung des Bundestages. Sie soll Anfang 2013 in Kraft treten. 
Leienbach forderte in der Anhörung die Einführung eines „Pflegepools“, um die finanziellen Risiken auszugleichen, die Versicherungsunternehmen mit dem Angebot geförderter Pflegezusatzversicherungen haben könnten. 

Hintergrund ist, dass nach dem Willen der Koalitionsfraktionen Versicherungsunternehmen beim „Pflege-Bahr“ keinen Antragsteller aufgrund gesundheitlicher Risiken ablehnen dürfen (so genannter Kontrahierungszwang). 

Leienbach zeigte sich überzeugt davon, dass mit einem „Pflegepool“ für „Hochrisikofälle“ möglichst viele Unternehmen dazu bewegt werden könnten, Angebote zur geförderten Pflegezusatzvorsorge zu machen.

Zugleich nannte Leienbach den vorgesehenen jährlichen Förderbetrag in Höhe von 60 Euro als „Minimum dafür, dass die Versicherung überhaupt angeboten werden kann“. Er sei gerade ausreichend, um den geförderten Tarif auch für solche Personen attraktiv erscheinen zu lassen, die gesund und deshalb für den Abschluss aufgrund des Kontrahierungszwangs nicht angewiesen sind“, heißt es dazu in der PKV-Stellungnahme. 

Leienbach sagte, eine künftige Dynamisierung der Zulage sei „unbedingt notwendig“. Das Vorstandsmitglied der Deutschen Aktuarvereinigung, Heinz-Werner Richter, sagte in der Anhörung, die Rahmenbedingungen seien so ausgestaltet, dass die Versicherungswirtschaft „attraktive Produkte“ zur geförderten Pflegezusatzvorsorge werde anbieten können.

Der „Pflege-Bahr“ sieht vor, vom kommenden Jahr an Anreize für mehr Eigenvorsorge zu geben, da die soziale Pflegeversicherung lediglich einen Teilkaskoschutz bietet. 

Wer privat für den Pflegefall mit einer Pflegetagegeldversicherung vorsorgt, soll nach dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vom Bund eine Zulage von fünf Euro pro Monat erhalten. 

Es müssen zehn Euro im Monat als Mindestbetrag eingesetzt werden. 

Zudem muss der Versicherungsvertrag vorsehen, dass im Pflegefall in der höchsten Pflegestufe III mindestens 600 Euro pro Monat ausgezahlt werden. 

Männer und Frauen sollen dieselben Versicherungsbedingungen erhalten (Unisex-Tarife).

Marco Frank vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) bemängelte, mit dem „Pflege-Bahr“ werde das „Solidarsystem mit den Füßen getreten“. 

Insbesondere Geringverdiener würden mit einer Förderung von fünf Euro pro Monat „nicht in die Lage versetzt, sich eine private Pflegevorsorge zu leisten“. 

Der Vorstand des Spitzenverbandes Bund der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Gernot Kiefer, bemängelte, das Vorhaben der Koalition nehme auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Menschen „überhaupt keine Rücksicht“. 

Zudem sei zu erwarten, dass relativ wenige Menschen die neuen Versicherungspolicen attraktiv finden werden. 

Für die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fügte Herbert Weisbrod-Frey hinzu, „nur wenige werden sich das leisten können“.

Der Bund der Versicherten (BdV) äußerte in der Anhörung die Befürchtung, „dass die durch das Zulagensystem entstehenden zusätzlichen Verwaltungskosten die Zulagen vollständig“ verbraucht würden. Auch der von der PKV angeregte „Pflegepool“ koste zusätzlich Geld, das in die Tarife eingerechnet werden müsse.

Nehmen Sie Ihren Anspruch auf Pflegeberatung wahr

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Freitag, 22. Juni 2012

Deutscher Bundestag: Öffentliche Anhörung zum "Pflege-Bahr"



Berlin: (hib/MPI) Der Gesundheitsausschuss nimmt die geplante Förderung der privaten Pflege-Zusatzvorsorge in einer öffentlichen Anhörung unter die Lupe. Die 90-minütige Veranstaltung beginnt am Montag, 25. Juni 2012, um 11 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses. 


Grundlage der Anhörung ist ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/9369) „zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung“ (PNG). Über die Pflegereform soll noch vor der Sommerpause im Bundestag abgestimmt werden. Sie soll Anfang Januar 2013 in Kraft treten.

Der „Pflege-Bahr“ sieht vor, Anreize für mehr Eigenvorsorge zu geben, da die soziale Pflegeversicherung lediglich einen Teilkaskoschutz bietet. Wer privat für den Pflegefall mit einer Pflegetagegeldversicherung vorsorgt, soll nach dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vom Bund eine Zulage von fünf Euro pro Monat erhalten. 

Es müssen zehn Euro im Monat als Mindestbetrag eingesetzt werden. Zudem muss der Versicherungsvertrag vorsehen, dass im Pflegefall in der höchsten Pflegestufe III mindestens 600 Euro pro Monat ausgezahlt werden. 

Männer und Frauen sollen dieselben Versicherungsbedingungen erhalten (Unisex-Tarife). 

Die Versicherungsunternehmen sollen den Angaben zufolge keinen Antragsteller aufgrund gesundheitlicher Risiken ablehnen, wohl aber eine am Alter ausgerichtete Staffelung der Prämien vornehmen dürfen. 

Der Bund stellt im kommenden Jahr für die Zulagenförderung 100 Millionen Euro zur Verfügung, was für rund 1,7 Millionen Verträge reicht.

Zuhörer werden gebeten, sich beim Ausschuss unter gesundheitsausschuss@bundestag.de mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum und dem polizeilich gemeldeten Wohnort anzumelden.

Donnerstag, 21. Juni 2012

Pflege: Private Krankenversicherer werden förderfähige Zusatzvorsorge anbieten

Pflege: Private Krankenversicherer werden förderfähige Zusatzvorsorge anbieten 

Anlässlich der Mitgliederversammlung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung erklärt dessen Vorsitzender, Reinhold Schulte: 

„Die Private Krankenversicherung ist zur tatkräftigen Mitwirkung bereit, um den Schutz der Bürger vor finanzieller Überforderung im Pflegefall zu verstärken. 

Die Unternehmen prüfen bereits, welche preislich attraktiven Produkte im Rahmen der geplanten Förderkriterien möglich sind. 

Der Beschluss der Regierungskoalition, die Bürger beim Aufbau einer zusätzlichen privaten Pflegevorsorge zu unterstützen, ist eine richtige Weichenstellung. Angesichts der demografischen Herausforderungen ist es höchste Zeit, jetzt den Schalter umzulegen und durch den Einstieg in mehr Kapitaldeckung die Pflege auch in der Zukunft zu sichern. 

Für die Wirksamkeit der neuen Pflegevorsorge kommt es nun entscheidend darauf an, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen stimmen. 

Die Förderung des Versicherungsschutzes ist mit sozialpolitischen Bedingungen verknüpft, wobei die vorgesehene Förderung in Höhe von 5 Euro pro Person und Monat sehr knapp bemessen ist. 

Andererseits ist auch die Notwendigkeit einer nachhaltigen Konsolidierung der Staatsfinanzen
anzuerkennen, so dass staatlichen Leistungsausgaben enge Grenzen gesetzt sind. 

Umso wichtiger sind nun praktikable Rahmenbedingungen, die einen verlässlichen Leistungsumfang der Pflegevorsorge sicherstellen, ohne unnötige und teure bürokratische Verfahren auszulösen. 

Nur dann wird die geplante Förderung einen wirksamen Anreiz zur besseren Absicherung des Pflegerisikos setzen können."

Mittwoch, 20. Juni 2012

WG statt Altersheim - AXA Umfrage zeigt, wie die Deutschen im Alter wohnen möchten




"Mitbewohner gesucht: Wir, Hans (81) und Marlene (77), suchen nette/n MitbewohnerIn zwischen 70 und 100 Jahren zum gemeinsamen Älterwerden." So oder ähnlich könnten Wohnungsanzeigen in der Zukunft aussehen. Denn eine aktuelle Umfrage von AXA zeigt, die Deutschen möchten vor allem eins: im Alter selbstständig sein. Doch im Fall einer Pflegebedürftigkeit ist das eigenständige Führen eines Haushaltes vielleicht nicht mehr möglich. Zeitgemäße Wohnkonzepte wie betreutes Wohnen oder Senioren-WGs gewinnen daher an Bedeutung. 

Größter Wunsch: Selbstständigkeit

Eine forsa-Befragung von über eintausend erwachsenen Deutschen im Auftrag von AXA zeigt: Wenn sie im Alter nicht mehr selbstständig zu Hause leben könnten, würden sich rund zwei Drittel aller Befragten für betreutes Wohnen mit bedarfsgerechtem Wohn- und Pflegeanbot (69 Prozent) oder den Verbleib in der eigenen Wohnung mit ambulantem Pflegedienst (67 Prozent) entscheiden. Für etwa jeden Zweiten (51 Prozent) kämen auch eine Wohngemeinschaft mit anderen Senioren oder Wohnen in einem Mehrgenerationenhaushalt (49 Prozent), zum Beispiel bei den Kindern, in Frage. Die wenigsten (17 Prozent) würden einen Platz in einem Altersheim wählen.

"Besonders betreutes Wohnen und ambulante Pflege sind beliebte Alternativen zum Altersheim, da Senioren hier ein kompetentes Pflegeangebot in Anspruch nehmen können, aber dennoch ihre Unabhängigkeit behalten", erklärt Hans-Josef Schmitz, Leiter Produktmanagement bei der AXA Krankenversicherung. Vor allem Letzteres ist für viele entscheidend: 92 Prozent der Befragten geben an, im Alter voraussichtlich auf eine selbstständige Lebensführung Wert zu legen. 

Doch obwohl bei vielen schon relativ genaue Vorstellungen vom Wohnwunsch bei Pflegebedürftigkeit im Alter bestehen, haben sich immerhin 40 Prozent noch gar nicht mit diesem Thema beschäftigt. "Das ist bedenklich", so Schmitz. "Denn auch für die Angehörigen ist es wichtig zu wissen, was passieren soll, wenn man nicht mehr allein leben kann. Und natürlich stellt sich dann die Frage, wie man die entsprechende Wohnform sowie die notwendige Pflege finanziert."

Pflegevorsorge für den Ernstfall

Welche der zahlreichen Wohnformen für pflegebedürftige Senioren die richtige ist, muss jeder für sich selbst entscheiden. In jedem Fall sollte man aber rechtzeitig vorsorgen, um die entsprechenden Wohnwünsche auch finanziell zu sichern. Tritt ein Pflegefall ein, ist die Wohnsituation jedoch meist nur ein Teil der plötzlich zu fällenden Entscheidungen. Es gibt eine Menge zu beachten und zu organisieren, und oft benötigen die Betroffenen dabei mehr als nur finanzielle Unterstützung.

Befragungsdetails

Im Auftrag von AXA hat das Marktforschungsinstitut forsa zwischen dem 18. und 
23. Januar 2012 eine repräsentative Befragung unter 1.004 Personen ab 18 Jahren in Deutschland durchgeführt. 

Dienstag, 19. Juni 2012

Neu im Pflege-Blog bahrgeld.de - wichtige Vorteile und häufige Fragen zur staatlich geförderten Pflegeversicherung


München, 19. Juni 2012 - Der MÜNCHENER VEREIN, der sich klar zur staatlich geförderten Pflege bekennt und die politische Initiative ab Beginn unterstützt, hat in seinen Blog bahrgeld.de aktuell Vorteile der geförderten Pflegeversicherung, Antworten auf die häufigsten Fragen sowie einen Zeitplan bis zur geplanten Einführung zum 1. Januar 2013 aufgenommen.

„Wir sind sehr überrascht, welchen Akzeptanz wir mit diesem Blog bereits nach wenigen Tagen erreichen konnten“, so Dr. Rainer Reitzler, Vorstandsvorsitzender des Generationen-Versicherers MÜNCHENER VEREIN. „Mehrere hundert Aufrufe pro Tag zeigen uns, wie groß das Interesse in der Bevölkerung für dieses wichtige Vorsorgethema ist“, so Dr. Reitzler weiter.

Weitere Infos unter www.bahrgeld.de

Donnerstag, 14. Juni 2012

Deutscher Bundestag: "Pflege-Bahr" erreicht das Parlament



Berlin: (hib/MPI) Die Koalition hat die geplante Förderung der privaten Pflege-Zusatzvorsorge in das laufende parlamentarische Verfahren zur Pflege-Reform eingespeist. Die Fraktionen von Union und FDP legten dazu am Mittwoch, den 13. Juni 2012, im Gesundheitsausschuss einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/9369) „zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung“ (PNG) vor. Weiter erörtert werden soll der „Pflege-Bahr“ in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses am Montag, 25. Juni 2012. Das Bundeskabinett hatte die Zuschusslösung in der vergangenen Woche gebilligt. Über den Gesetzentwurf soll noch vor der Sommerpause im Bundestag abgestimmt werden. Die Pflege-Reform soll Anfang Januar 2013 in Kraft treten. 
 
Der „Pflege-Bahr“ sieht vor, Anreize für mehr Eigenvorsorge zu geben, da die soziale Pflegeversicherung lediglich einen Teilkaskoschutz bietet. Wer privat für den Pflegefall mit einer Pflegetagegeldversicherung vorsorgt, soll nach dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vom Bund eine Zulage von fünf Euro pro Monat erhalten. Es müssen zehn Euro im Monat als Mindestbetrag eingesetzt werden.

Zudem muss der Versicherungsvertrag vorsehen, dass im Pflegefall in der höchsten Pflegestufe III mindestens 600 Euro pro Monat ausgezahlt werden.

Männer und Frauen sollen dieselben Versicherungsbedingungen erhalten (Unisex-Tarife).

Die Versicherungsunternehmen sollen den Angaben zufolge keinen Antragsteller aufgrund gesundheitlicher Risiken ablehnen, wohl aber eine am Alter ausgerichtete Staffelung der Prämien vornehmen dürfen.

Der Bund stellt im kommenden Jahr für die Zulagenförderung 100 Millionen Euro zur Verfügung, was für rund 1,7 Millionen Verträge reicht.

Weitere Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen beziehen sich auf die Pflegeberatung und die Förderung von Pflege-Wohngruppen.

Unter anderem sollen die Pflegekassen verpflichtet werden, die Versicherten und ihre Angehörigen und Lebenspartner im Pflegefall „in für sie verständlicher Weise zu unterrichten“.

Union und FDP greifen hierbei eine Initiative des Bundesrates auf, die die angemessene Information von Versicherten mit Migrationshintergrund vorsieht.

Ferner muss nach dem Willen der Koalition für den Erhalt des geplanten Pauschalbetrags für Pflegebedürftige in einer ambulanten Pflege-WG die beschäftigte Person keine ausgebildete Pflegefachkraft sein. „Sie kann ebenso wie die europäischen Haushaltshilfen ‚hauswirtschaftliche Arbeiten und notwendige pflegerische Alltagshilfen‘“ durchführen, heißt es im Änderungsantrag.

Nach dem Gesetzentwurf erhalten in Pflege-Wohngruppen betreute Pflegebedürftige einen monatliche Pauschalbetrag in Höhe von 200 Euro für organisatorische, verwaltende oder pflegerische Tätigkeiten.


Bahrgeld - Blog zum Thema Pflegeförderung vom MÜNCHENER VEREIN


MÜNCHENER VEREIN Versicherungsgruppe bekennt sich mit Pflegeblog bahrgeld.de zur Riester-Pflege

München, 14. Juni 2012 Mit seinem neuen Blog Ba(h)rgeld bekennt sich der MÜNCHENER VEREIN als erster Privater Krankenversicherer klar zur staatlich geförderten Pflegeversicherung. Der Vorstandsvorsitzende Dr. Rainer Reitzler, Buchautor und Pflegeexperte, richtet das Unternehmen seit Jahren konsequent als Vorreiter im Markt für eine Pflegevorsorge aus und begrüßt die Initiative der Bundesregierung.

Der Blog richtet sich an Vertriebspartner, die die Bedeutung der Pflegevorsorge für die Gesellschaft, für den Kunden aber auch für den Versicherungsmarkt erkannt haben.

User finden dort neben Berichten und Meinungen zum aktuellen Diskussionsstand der Gesetzesinitiative auch vielfältige Informationen zum Thema Pflege und ein Forum für einen fachlichen Meinungsaustausch.

„Mit diesem Blog“, so Dr. Reitzler, „wollen wir die Initiative der Politik unterstützen und Vertriebspartner wie auch die Bevölkerung für dieses gesellschaftspolitische wie auch persönliche Problem sensibilisieren“.

Schon heute liegen die durchschnittlichen Pflegeheimkosten in Pflegestufe 3 bei monatlich 3.266 Euro (Quelle: PKV-Datenbank).

Nach Abzug der gesetzlichen Pflegeversicherung von monatlich 1.550 Euro verbleibt für den Pflegebedürftigen ein Eigenanteil von 1.716 Euro monatlich. Dieses Beispiel macht deutlich, dass eine zusätzliche finanzielle Absicherung des Pflegefallrisikos unverzichtbar und eine staatliche Förderung dieser Vorsorge zu unterstützen ist, denn schon heute gibt es in Deutschland 2,46 Mio. Pflegebedürftige – Tendenz steigend.

Weitere Infos unter www.bahrgeld.de

Mittwoch, 6. Juni 2012

Private Pflegevorsorge: Erstmals staatliche Förderung für die private Pflegevorsorge Bundesgesundheitsministerium



Berlin, 6. Juni 2012


Das Bundeskabinett hat heute (6. Juni 2012)  beschlossen, dass es erstmals eine staatliche Förderung für eine private Pflegezusatzversicherung  Deutschland geben wird. 

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr zeigte sich mit dem Beschluss zufrieden: 

„Wir fördern die private Pflegevorsorge der Bürgerinnen und Bürger mit 60 Euro im Jahr. Diese Pflegevorsorge ist wichtig, weil die gesetzliche Pflegeversicherung immer nur einen Teil der Pflegekosten übernimmt. Eine private kapitalgedeckte Vorsorge ist deshalb eine notwendige und sinnvolle Ergänzung. Sie sorgt auch dafür, das die Pflegeversicherung demographiefest und stabil wird“, so Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP).

Mit dem Beschluss werden die Grundlagen dafür geschaffen, dass die Finanzierung der Pflege in Deutschland um eine private Pflege-Vorsorgeförderung ergänzt und damit auf eine breitere Basis gestellt werden kann. 

Es wird eine zusätzliche Säule der Finanzierung geschaffen, indem die Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützt werden, eigenverantwortlich und kapitalgedeckt für den Fall der Pflegebedürftigkeit vorzusorgen.

Damit möglichst viele Menschen von der Förderung profitieren können, ist vorgesehen, dass unabhängig vom persönlichen Einkommen Versicherte der gesetzlichen Pflegeversicherung künftig eine Zulage in Höhe von 60 Euro jährlich zu ihrer Versicherungsprämie erhalten, wenn sie eine freiwillige, private Pflege-Zusatzversicherung abschließen, die bestimmte, gesetzlich vorgegebene Bedingungen erfüllt. Die Verwaltungs- und Abschlusskosten sollen begrenzt werden.

Bei der Versicherung muss es sich um eine sog. Pflege-Tagegeld-Versicherung handeln. 

Der Umfang des Versicherungsschutzes kann individuell bestimmt werden, wobei die untere Grenze durch den monatlichen Mindestbeitrag von 10 Euro gegeben ist und die obere Grenze maximal die doppelte Leistung der sozialen Pflegeversicherung umfassen darf.

Versicherungsunternehmen die diese privaten Pflege-Zusatzversicherungen anbieten, dürfen Antragsteller nicht aufgrund gesundheitlicher Risiken ablehnen. Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge dürfen ebenfalls nicht vereinbart werden.

Das Bundeskabinett hat sogenannte Formulierungshilfen beschlossen, die nun den Fraktionen der Koalition zugeleitet und in das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) eingebracht werden.

Die Regelungen sollen am 1. Januar 2013 in Kraft treten.

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Dienstag, 5. Juni 2012

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Montag, 4. Juni 2012

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Nach dem Krisengipfel: Koalition will Betreuungsgeld und private Pflegevorsorge - Politik Nachrichten

CDU-Gesundheitsexperte Spahn begrüßt Einigung auf private Pflegevorsorge › PR-SOZIAL das Presseportal

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