Freitag, 25. November 2011

Bundesrat: Pflege von Angehörigen erleichtert


Der Bundesrat hat das Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf gebilligt. Es soll Arbeitnehmern die Möglichkeit eröffnen, in einem Zeitraum von bis zu zwei Jahren mit reduzierter Arbeits-Stundenzahl bei staatlich geförderter Aufstockung des Arbeitsentgelts Angehörige pflegen zu können. Hierbei erfolgt die Familienpflegezeit auf vertraglicher Basis zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem. Tragende Säule ist dabei die zinslose Refinanzierung des durch den Arbeitgeber aufgestockten Entgelts durch ein Bundesdarlehen.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet.

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/2011/0601-700/0671-11.html

Drucksache 671/11 (Beschluss)

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